Gesetz vom 27. Juni 1990 über den Staatsfeiertag

145.0LawJun 27, 1990

Präambel

Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:

Art. 1

Der 15. August ist der Staatsfeiertag.

Art. 2

Die Feierlichkeiten zum Staatsfeiertag sollen die Besinnung auf die staatlichen Grundwerte fördern und das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit stärken.

Art. 3

Dieses Gesetz tritt am 15. August 1990 in Kraft.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.