Abrogé par le ch. I de l’O du 12 juin 2015, avec effet au 1erjanv. 2016 (RO 2015 2221). ↩
1 commentary
Das WBF legt das Anforderungsprofil des Verwaltungsrats unter Berücksichtigung der Bundesinteressen fest. In der Praxis bestellt der Bundesrat Verwaltungsräte mit wirtschaftspolitischer oder aussenpolitischer Expertise.
“Gemäss den strategischen Zielen für die SERV erwartet sich der Bundesrat unter anderem, dass die SERV die internationalen Regelwerke für staatlich unterstützte Exportkredite beachtet, hohe Standards bei der Beachtung der aussenpolitischen Grundsätze und der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz beibehält und angemessen mit neuen nationalen und internationalen Entwicklungen Schritt hält sowie frühzeitig über Geschäfte besonderer Tragweite informiert (vgl. Strategische Ziele des Bundesrates für die SERV für die Periode 2020-2023, Strategischer Schwerpunkt 1.4, www.serv-ch.com Dokumente Über die SERV, abgerufen am 22. März 2021). Zur Umsetzung der strategischen Ziele des Bundesrates, zum Entscheid über den Abschluss von Versicherungen, zur Festlegung der Risikopolitik sowie zur Wahl des Direktors, an den die Kompetenz für den Abschluss von Versicherungen übertragen werden kann, ist ein sieben- bis neunköpfiger unabhängiger Verwaltungsrat berufen, der vom Bundesrat gewählt wird (vgl. Art. 22 - 24 SERVG). Das Anforderungsprofil des Verwaltungsrates wird vom WBF unter Berücksichtigung der Bundesinteressen festgelegt (vgl. Art. 18 Abs. 2 SERV-V, Änderung vom 12. August 2020 [AS 2020 3599]). Der Bundesrat bestellt Verwaltungsräte mit wirtschaftspolitischer oder aussenpolitischer Expertise (vgl. Medienmitteilung SECO, https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/seco/nsb-news/medienmitteilungen-2013.msg-id-48824.html; Verwaltungsrat SERV, https://www.serv-ch.com/organisation/mitarbeitende/verwaltungsrat/, abgerufen am 22. März 2021).”
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