Verfassungsgerichtshof U1957/12

U1957/12Cour constitutionnelle22 févr. 2013

Regest

Asylrecht, Behördenzuständigkeit, Behördenzusammensetzung, Asylgerichtshof

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof U1957/12

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.2013

Spruch

I. Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Entscheidung in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Die Entscheidung wird aufgehoben.

II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.400,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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