Verfassungsgerichtshof U713/11

U713/11Cour constitutionnelle18 juin 2012

Regest

Asylrecht, Privat- und Familienleben

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof U713/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.2012

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung insoweit, als damit der Beschwerdeführer aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Nigeria ausgewiesen wird, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.

Die Entscheidung wird insoweit aufgehoben.

II. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

III. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

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