Verfassungsgerichtshof U2344/11

U2344/11Cour constitutionnelle11 juin 2012

Regest

Asylrecht, Ermittlungsverfahren, Bescheidbegründung, Ausweisung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof U2344/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.2012

Spruch

I.1. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung, soweit damit die Beschwerde gegen die Zulässigkeit der Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Georgien und die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Georgien abgewiesen wird, in dem durch das BVG BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

2. Die Entscheidung wird insoweit aufgehoben.

3. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

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