Verfassungsgerichtshof U128/12

U128/12Cour constitutionnelle11 juin 2012

Regest

Asylrecht, Privat- und Familienleben

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof U128/12

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.2012

Spruch

I.1. Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Entscheidung, soweit damit ihre Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Armenien angeordnet wird, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.

Die Entscheidung wird insoweit aufgehoben.

2. Der Bundeskanzler ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.