Texte intégral
Verfassungsgerichtshof U653/12
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.06.2012
Spruch
I. Dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im Umfang der Befreiung von der Entrichtung der Gebühr nach §17a VfGG wird stattgegeben.
II. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art8 EMRK verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
III. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.