Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B51/10
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.03.2012
Spruch
I. Die Beschwerdeführer sind durch Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II. Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.860,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.