Verfassungsgerichtshof B1109/10

B1109/10Cour constitutionnelle6 mars 2012

Regest

Wohnbauförderung, Studienbeihilfen, Einkommensteuer, Kinder, Unterhalt, Berücksichtigungsprinzip, Auslegung verfassungskonforme

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1109/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.2012

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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