Texte intégral
Verfassungsgerichtshof KI-2/12
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 05.03.2012
Spruch
I. Der Verwaltungsgerichtshof ist zur Entscheidung über die Beschwerde der Gemeinde Achau gegen den Bescheid der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie vom 7. April 2010, Z BMVIT-820.301/0003-IV/SCH2/2010, zuständig.
II. Der entgegenstehende Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Oktober 2010, Z2010/03/0059, 0064, wird aufgehoben.
III. Der Bund (Verwaltungsgerichtshof) ist schuldig, der antragstellenden Partei zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.