Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G131/11
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 03.03.2012
Spruch
I. Die Wortfolge "und dies gemeinsam mit der Begründung der eingetragenen Partnerschaft beantragt" in Ziffer 7a des Absatzes 1 des §2 des Bundesgesetzes vom 22. März 1988 über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz - NÄG), BGBl. Nr. 195/1988, in der Fassung BGBl. I Nr. 135/2009 wird als verfassungswidrig aufgehoben.
II. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht
wieder in Kraft.
III. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.