Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B606/11
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 01.03.2012
Spruch
I. Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
II. Der Bescheid wird aufgehoben.
III. Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.980,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.