Verfassungsgerichtshof B13/11

B13/11Cour constitutionnelle14 déc. 2011

Regest

Staatsbürgerschaftsrecht, Fortpflanzungsmedizin, Zivilrecht, Kindschaftsrecht, Anwendbarkeit eines Gesetzes

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B13/11

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.2011

Spruch

I. Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Das Land Wien ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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