Texte intégral
Verfassungsgerichtshof U624/11 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 14.12.2011
Spruch
1. Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Entscheidungen in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Entscheidungen werden aufgehoben.
2. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 4.800,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.