Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1214/10
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 13.12.2011
Spruch
I. Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II. Der Bund (Bundesminister für Wissenschaft und Forschung) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.