Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B409/11 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 21.09.2011
Spruch
I.1. Das zu B409/11 protokollierte Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
2. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,-
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. Die Erklärung des Einschreiters, sich dem zu B878/10 protokollierten Verfahren als mitbeteiligte Partei anzuschließen, wird zurückgewiesen.