Verfassungsgerichtshof U375/11 ua

U375/11 uaCour constitutionnelle10 juin 2011

Regest

Asylrecht, Ausweisung, Ermittlungsverfahren, Bescheidbegründung, Privat- und Familienleben

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof U375/11 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.2011

Spruch

I.1. Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Entscheidungen, soweit damit die Beschwerden gegen die vom Bundesasylamt verfügten Ausweisungen abgewiesen werden, in dem durch das BVG BGBl. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Die Entscheidungen werden insoweit aufgehoben.

2. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit jeweils € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

II. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

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