Texte intégral
Verfassungsgerichtshof U2170/10 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 03.05.2011
Spruch
I. Die Beschwerdeführerinnen sind durch die angefochtenen Entscheidungen in dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Entscheidungen werden aufgehoben.
II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit jeweils € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.