Texte intégral
Verfassungsgerichtshof U2630/10
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 03.05.2011
Spruch
I. Der Beschwerdeführer ist durch die bekämpfte Entscheidung des Asylgerichtshofes im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.