Texte intégral
Verfassungsgerichtshof V120/10 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 03.05.2011
Spruch
I. §7 Abs2 der Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Wolfsberg vom 18. Mai 2006, Z920-09-4151/06, mit welcher eine Abgabe von Zweitwohnsitzen ausgeschrieben wird, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 30. Mai 2006 bis 13. Juni 2006, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
II. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2011 in Kraft.
III. Die Kärntner Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.