Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1565/10 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.03.2011
Spruch
I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 920,-
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.