Verfassungsgerichtshof U827/10

U827/10Cour constitutionnelle9 mars 2011

Regest

Asylrecht, Asylgerichtshof, Bescheid verfahrensrechtlicher, Rechtsschutz, EU-Recht Richtlinie, Auslegung gemeinschaftsrechtskonforme, Bescheid Trennbarkeit

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof U827/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.03.2011

Spruch

I. Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Entscheidung des Asylgerichtshofes, soweit damit der Antrag auf Beigebung eines Flüchtlingsberaters zurückgewiesen wird, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Die Entscheidung wird hinsichtlich Spruchpunkt I. und II. aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.400,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

II. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

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