Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G150/10
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 02.03.2011
Spruch
I. Der letzte Satz des §1 Abs5 des Bundesgesetzes über ein Stiftungseingangssteuergesetz, in der (Stamm)Fassung BGBl. I Nr. 85/2008, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
II. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 in Kraft.
III. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
IV. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.