Verfassungsgerichtshof B578/10

B578/10Cour constitutionnelle22 févr. 2011

Regest

Unabhängiger Verwaltungssenat, Verwaltungsstrafrecht, Berufung, Verhandlung mündliche, Öffentlichkeitsprinzip

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B578/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.2011

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor einem Tribunal verletzt worden.

Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.

II. Das Land Niederösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,-

bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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