Verfassungsgerichtshof B343/10

B343/10Cour constitutionnelle16 déc. 2010

Regest

Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung, Strafrecht, Verwaltungsstrafrecht, Doppelbestrafungsverbot

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B343/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.2010

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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