Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B721/09
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 03.12.2010
Spruch
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz (Art7 Abs1 B-VG) verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) hat dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters Kosten in der Höhe von € 2.400,- binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.