Verfassungsgerichtshof U3061/09

U3061/09Cour constitutionnelle1 déc. 2010

Regest

Asylgerichtshof, Asylrecht, Übergangsbestimmung, Behördenzuständigkeit, Behördenzusammensetzung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof U3061/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.12.2010

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Die Entscheidung wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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