Verfassungsgerichtshof U833/10

U833/10Cour constitutionnelle30 nov. 2010

Regest

Asylrecht, Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Ausweisung, EU-Recht Richtlinie, Recht auf Freizügigkeit, Aufenthaltsrecht

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof U833/10

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.2010

Spruch

I. 1. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung, soweit damit in Spruchpunkt III. die Beschwerde gegen die vom Bundesasylamt verfügte Ausweisung abgewiesen wird, in dem durch das BVG BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Die Entscheidung wird insoweit aufgehoben.

2. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

II. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

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