Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B950/10 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 07.10.2010
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 4.100,-
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.