Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B180/10 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 30.09.2010
Spruch
Die Beschwerdeführerinnen sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.420,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.