Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1413/09 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.09.2010
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.620,-
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.