Verfassungsgerichtshof B1470/09

B1470/09Cour constitutionnelle21 sept. 2010

Regest

Flurverfassung, Bodenreform, Auslegung verfassungskonforme, Ermessen

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1470/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.2010

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.860,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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