Verfassungsgerichtshof B538/09

B538/09Cour constitutionnelle24 juin 2010

Regest

Rechtsanwälte, Berufsrecht, EU-Recht, Erwerbsausübungsfreiheit, fair trial, Berufswahl- und Berufsausbildungsfreiheit

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B538/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.2010

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

II. Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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