Verfassungsgerichtshof B1002/08

B1002/08Cour constitutionnelle15 juin 2010

Regest

VfGH / Anlassfall, VfGH / Kosten

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1002/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.2010

Spruch

I. Die Erstbeschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, der Erstbeschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

II. Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt, soweit sie sich gegen die Abweisung der Vorstellungen des Zweit- und Drittbeschwerdeführers richtet.

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