Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B508/10
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 08.06.2010
Spruch
Die Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Niederösterreich (Niederösterreichische Landesregierung) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.