Verfassungsgerichtshof B367/09

B367/09Cour constitutionnelle29 sept. 2009

Regest

Wappen, Meinungsäußerungsfreiheit, Verwaltungsstrafrecht

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B367/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.2009

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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