Verfassungsgerichtshof B190/02

B190/02Cour constitutionnelle12 juin 2004

Regest

Behördenzuständigkeit, EU-Recht, Vorabentscheidung, Rechtsschutz, Vergabewesen, Ermittlungsverfahren

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B190/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.2004

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid in ihren verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichheit vor dem Gesetz und ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist verpflichtet, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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