Verfassungsgerichtshof B1698/01

B1698/01Cour constitutionnelle11 mars 2004

Regest

VfGH / Anlaßfall

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1698/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.2004

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.143,68 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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