Verfassungsgerichtshof B1028/02

B1028/02Cour constitutionnelle11 mars 2004

Regest

Erwerbsausübungsfreiheit, Krankenanstalten, Person juristische, Tierärzte, Berufsrecht, Auslegung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1028/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.2004

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Gesundheit und Frauen) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit (insgesamt) 2142 € bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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