Verfassungsgerichtshof B1128/02 ua

B1128/02 uaCour constitutionnelle9 oct. 2003

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Polizei, Sicherheitspolizei, Rassendiskriminierung, Unabhängiger Verwaltungssenat

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1128/02 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.2003

Spruch

Die Beschwerdeführerinnen sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.158,20 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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