Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B570/03
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 08.10.2003
Spruch
I. Die Behandlung der Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen wird abgelehnt.
II. Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird stattgegeben.
Der Antrag auf Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg wird abgewiesen.
Die Behandlung der Beschwerde gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg wird abgelehnt.