Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G95/03 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 22.09.2003
Spruch
Die Wortfolge "dann, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer mindestens 5 Millionen Euro beträgt" in §10 Abs1 des Gesetzes vom 12. Juli 2001 über die Vergabe von Aufträgen (Bgld. Vergabegesetz 2001 - LVergG), LGBl. für das Burgenland Nr. 29/2001, war verfassungswidrig.
Der Landeshauptmann von Burgenland ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.