Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B9/02 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 13.03.2003
Spruch
Die Beschwerdeführerinnen sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen) ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit jeweils € 1.962,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.