Verfassungsgerichtshof B78/02

B78/02Cour constitutionnelle4 mars 2003

Regest

Baurecht, Baupolizei, Gemeinderecht, Aufsichtsrecht, Selbstverwaltungsrecht, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Kosten, VfGH / Legitimation, Auslegung eines Bescheides

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B78/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.2003

Spruch

Die beschwerdeführende Gemeinde ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Selbstverwaltung verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Gemeinde zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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