Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1670/01
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.02.2003
Spruch
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid in dem durch Art8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 2.142 €
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.