Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B259/96,B456/96,B457/96,B458/96,B459/96,B460/96,B461/96,B462/96, B463/96,B464/96,B465/96,B466/96 ua,B585/96,B1633/96
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.06.1998
Spruch
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien in den Verfahren zu B258/96, B585/96 und B1633/96 zuhanden ihrer Rechtsvertreter die Prozeßkosten in der Höhe von je S 18.000,-- sowie den beschwerdeführenden Parteien in den Verfahren zu B465-518/96 zuhanden ihres Rechtsvertreters die Prozeßkosten in der Höhe von insgesamt S 27.000,-- binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.