Verfassungsgerichtshof B3949/96

B3949/96Cour constitutionnelle25 juin 1998

Regest

Vergabewesen, VfGH / Prüfungsmaßstab, Behördenzuständigkeit, VfGH / Anlaßfall

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B3949/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1998

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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