Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B4717/96,B509/97
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.06.1998
Spruch
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zHd. ihres Rechtsvertreters die mit insgesamt S 36.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.