Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G466/97,G467/97,G25/98
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 19.06.1998
Spruch
1. Der Wortteil "bundes" in den Worten "bundesgesetzlich" im ersten und zweiten Halbsatz der Ziffer 2 zweiter Satz des §4 Abs2 des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 223, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Vorschriften treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Die aufgehobenen Wortteile sind nicht mehr anzuwenden.
2. Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt I kundzumachen.