Verfassungsgerichtshof B299/98

B299/98Cour constitutionnelle12 mars 1998

Regest

Auslegung verfassungskonforme, Baurecht, Baupolizei, Wohnungseigentum, Zivilrecht, Eigentum

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B299/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1998

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit S 20.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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